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Zum Ausdrucken ist auch ein zusammenhängendes Exemplar dieses Textes verfügbar.
Das IDS, Sitz der Kommission für deutsche Rechtschreibung, informiert über die neue Rechtschreibregelung, den Stand ihrer Umsetzung und - auf lange Sicht - über eventuelle Änderungen und Anpassungen. Auf unserer Leitseite zur Rechtschreibung finden Sie neben dem amtlichen Regelwerk andere aktuelle Dokumente.
Am 1. Juli 1996 haben in Wien die politischen Vertreter der deutschsprachigen Staaten und weiterer interessierter Länder eine Gemeinsame Erklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung unterzeichnet. Damit sind die langjährigen Bemühungen, die darauf gerichtet waren, Erleichterungen beim Erlernen und bei der Handhabung der deutschen Orthographie herbeizuführen und das amtliche Regelwerk den heutigen Erfordernissen anzupassen, zu einem guten Ende geführt worden. Um den Interessen sowohl des Schreibenden als auch des Lesenden nachzukommen und um bei aller wünschenswerten Vereinfachung keinen Bruch mit der Schreibtradition zuzulassen waren zahlreiche Kompromisse unumgänglich. Rein linguistische Lösungen waren ebensowenig erreichbar wie rein pragmatische.
In Zukunft wird eine zwischenstaatliche Kommission für die deutsche Rechtschreibung mit Sitz am Institut für Deutsche Sprache in Mannheim dafür Sorge tragen, dass die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum bewahrt bleibt. Sie wird Zweifelsfälle auf der Grundlage des neuen orthographischen Regelwerks klären und Empfehlungen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Sprachwandel erarbeiten.
Die folgende Darstellung enthält die wichtigsten Informationen zur Reform.
Die Reform auf einen Blick
Die folgenden Beispiele sollen die wichtigsten Änderungen illustrieren. Auskunft in jedem konkreten Fall vermag nur das Regelwerk insgesamt - mit seinem Regelteil und seinem Wörterteil - zu geben.
Der Nachdruck dieser Ausgabe ist mit der folgenden Quellenangabe gestattet:
Sprachreport, Extra-Ausgabe Juli 1996,
Institut für Deutsche Sprache, Mannheim
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